Sitze nach Fraktion - 1994-1999 Belgien - Niederländischsprachiges Wahlkollegium - Scheidendes Europäisches Parlament Balkendiagramm Gesamt Sitze PSE 3 #e52421 V 1 #50ac55 ELDR 3 #eddc00 ARE 1 #83a9bf PPE 4 #26377e NI 2 #aaaaa9 Fraktionen im Europäischen Parlament PSE - Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas PPE - Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) ELDR - Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas GUE/NGL - Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke UPE - Fraktion Union für Europa V - Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament ARE - Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz I-EDN - Fraktion der Unabhängigen für das Europa der Nationen NI - Fraktionslos Gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten gewählt wurden. Sitze nach Fraktion Fraktionen im Europäischen Parlament Anzahl der Sitze PSE 3 PPE 4 ELDR 3 V 1 ARE 1 NI 2 Fraktionen im Europäischen Parlament PSE - Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas PPE - Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) ELDR - Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas GUE/NGL - Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke UPE - Fraktion Union für Europa V - Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament ARE - Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz I-EDN - Fraktion der Unabhängigen für das Europa der Nationen NI - Fraktionslos Gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten gewählt wurden.
Aufschlüsselung nach nationalen Parteien und den Fraktionen - 1994-1999 Belgien - Niederländischsprachiges Wahlkollegium - Scheidendes Europäisches Parlament Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nach nationalen Sitzen, aufgeteilt in Fraktionen und nationale Parteien Nationale Parteien PSE PPE ELDR GUE/NGL UPE V ARE I-EDN NI Sitze CVP 4 SP 3 VLD 3 Vl.Blok 2 Agalev 1 VU 1 3 4 3 0 0 1 1 0 2 14 Nationale Parteien CVP - Christelijke Volkspartij SP - Socialistische Partij VLD - Vlaamse Liberalen Demokraten Vl.Blok - Vlaams Blok Agalev - Anders gaan leven VU - Volksunie Fraktionen im Europäischen Parlament PSE - Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas PPE - Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) ELDR - Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas GUE/NGL - Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke UPE - Fraktion Union für Europa V - Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament ARE - Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz I-EDN - Fraktion der Unabhängigen für das Europa der Nationen NI - Fraktionslos Gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten gewählt wurden. Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nach nationalen Sitzen, aufgeteilt in Fraktionen und nationale Parteien Fraktionen im Europäischen Parlament Anzahl der Sitze PPE - Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) 4 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind CVP Christelijke Volkspartij 4 PSE - Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas 3 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind SP Socialistische Partij 3 ELDR - Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas 3 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind VLD Vlaamse Liberalen Demokraten 3 V - Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament 1 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind Agalev Anders gaan leven 1 ARE - Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz 1 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind VU Volksunie 1 NI - Fraktionslos 2 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind Vl.Blok Vlaams Blok 2 Gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten gewählt wurden.