Sitze nach Fraktion - 1994-1999 Finnland - Scheidendes Europäisches Parlament Balkendiagramm Gesamt Sitze GUE/NGL 2 #c21b1c PSE 4 #e52421 V 1 #50ac55 ELDR 5 #eddc00 PPE 4 #26377e Fraktionen im Europäischen Parlament PSE - Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas PPE - Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) ELDR - Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas GUE/NGL - Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke UPE - Fraktion Union für Europa V - Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament ARE - Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz I-EDN - Fraktion der Unabhängigen für das Europa der Nationen NI - Fraktionslos Gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten gewählt wurden. Sitze nach Fraktion Fraktionen im Europäischen Parlament Anzahl der Sitze PSE 4 PPE 4 ELDR 5 GUE/NGL 2 V 1 Fraktionen im Europäischen Parlament PSE - Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas PPE - Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) ELDR - Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas GUE/NGL - Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke UPE - Fraktion Union für Europa V - Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament ARE - Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz I-EDN - Fraktion der Unabhängigen für das Europa der Nationen NI - Fraktionslos Gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten gewählt wurden.
Aufschlüsselung nach nationalen Parteien und den Fraktionen - 1994-1999 Finnland - Scheidendes Europäisches Parlament Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nach nationalen Sitzen, aufgeteilt in Fraktionen und nationale Parteien Nationale Parteien PSE PPE ELDR GUE/NGL UPE V ARE I-EDN NI Sitze KESK 4 KOK 4 SDP 4 VAS 2 SFP 1 VIHR 1 4 4 5 2 0 1 0 0 0 16 Nationale Parteien KESK - Suomen Keskusta/Centern i Finland KOK - Kansallinen Kokoomus/Samlingspartiet SDP - Suomen Sosialidemokraattinen Puolue/Finlands Socialdemokratiska Parti VAS - Vasemmistoliitto SFP - Svenska folkpartiet i Finland VIHR - Vihreä Liitto/Gröna Förbundet Fraktionen im Europäischen Parlament PSE - Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas PPE - Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) ELDR - Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas GUE/NGL - Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke UPE - Fraktion Union für Europa V - Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament ARE - Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz I-EDN - Fraktion der Unabhängigen für das Europa der Nationen NI - Fraktionslos Gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten gewählt wurden. Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nach nationalen Sitzen, aufgeteilt in Fraktionen und nationale Parteien Fraktionen im Europäischen Parlament Anzahl der Sitze ELDR - Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas 5 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind KESK Suomen Keskusta/Centern i Finland 4 SFP Svenska folkpartiet i Finland 1 PSE - Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas 4 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind SDP Suomen Sosialidemokraattinen Puolue/Finlands Socialdemokratiska Parti 4 PPE - Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) 4 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind KOK Kansallinen Kokoomus/Samlingspartiet 4 GUE/NGL - Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke 2 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind VAS Vasemmistoliitto 2 V - Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament 1 Nationale Parteien, die Mitglieder dieser Fraktion sind VIHR Vihreä Liitto/Gröna Förbundet 1 Gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten gewählt wurden.